Templin, 17268 ( direkt am Kanal ), Brandenburg
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Re: Templin, 17268 ( direkt am Kanal ), Brandenburg
Hallo,
Templin hat ab diesem Jahr 2014 den Aufenthalt auf diesem Stellplatz auf 1 Nacht(!) begrenzt. Ein neu aufgestelltes Schild fordert Wohnmobilisten auf anschließend die "Zeltplätze" "in unmittelbarer Umgebung der Stadt" aufzusuchen. Diese werden detailliert aufgeführt. Wer mag da nur die Hand geführt haben? Die Plätze liegen alle kilometerweit außerhalb der Stadt. Nach der Übernachtung wird man von zwei Männern eines "Templin Service" des Platzes verwiesen und zum Aufsuchen der Campingplätze genötigt. Weiterer Aufenthalt wäre "illegales Campen".
Wir waren schockiert und sind an einen Ort geflüchtet an dem wir willkommen sind.
Mit diesem Verhalten ist Templin nun zur Wohnmobil-feindlichen Gemeinden geworden.
Schöne Grüße von
Mobil-Meister
...gern würde ich ein Foto des Schildes anhängen. Das wird mit der Meldung "Das Kontingent für Dateianhänge ist bereits vollständig ausgenutzt" abgewiesen. Hallo Moderator, was bedeutet das?...
Templin hat ab diesem Jahr 2014 den Aufenthalt auf diesem Stellplatz auf 1 Nacht(!) begrenzt. Ein neu aufgestelltes Schild fordert Wohnmobilisten auf anschließend die "Zeltplätze" "in unmittelbarer Umgebung der Stadt" aufzusuchen. Diese werden detailliert aufgeführt. Wer mag da nur die Hand geführt haben? Die Plätze liegen alle kilometerweit außerhalb der Stadt. Nach der Übernachtung wird man von zwei Männern eines "Templin Service" des Platzes verwiesen und zum Aufsuchen der Campingplätze genötigt. Weiterer Aufenthalt wäre "illegales Campen".
Wir waren schockiert und sind an einen Ort geflüchtet an dem wir willkommen sind.
Mit diesem Verhalten ist Templin nun zur Wohnmobil-feindlichen Gemeinden geworden.
Schöne Grüße von
Mobil-Meister
...gern würde ich ein Foto des Schildes anhängen. Das wird mit der Meldung "Das Kontingent für Dateianhänge ist bereits vollständig ausgenutzt" abgewiesen. Hallo Moderator, was bedeutet das?...
Templin --- >> Parkplatz
Hallo Mobil-Meister
Auskunft von der Tourismus -Info , ja leider ist auf dem Parkplatz nur noch eine Übernachtung möglich
, die V+E Anlage ist noch vorhanden.
Antwort von mir: solche Orte werde ich meiden mein Geld nehmen andere gerne.
Gruß
Auskunft von der Tourismus -Info , ja leider ist auf dem Parkplatz nur noch eine Übernachtung möglich

Antwort von mir: solche Orte werde ich meiden mein Geld nehmen andere gerne.

Gruß
Zuletzt geändert von max 2 am 15.06.2014, 00:32, insgesamt 1-mal geändert.
----->>>>Achtung, meine Bilder haben ein Urheberrecht _und sollten auch nicht als Zitat benutzt werden. 
Ich füttere keine Trolle
--- >> 
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Ich füttere keine Trolle


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Re: Templin, 17268 ( direkt am Kanal ), Brandenburg
Hallo Mobil-Meister,
zur Aufklärung könnte ich ein wenig beitragen:
1. Der VCB (Verband der Campingwirtschaft im Land Brandenburg e.V.) hatte sich in CampingImpulse 1_2012 im Artikel "In guten Händen" u.a. so geäußert:
Als Nächstes soll eine erneute Initiative Reisemobiltourismus gestartet werden. Der Verband der Campingwirtschaft im Land Brandenburg befasst sich mit dieser Thematik seit vielen Jahren. Bereits 2004 initiierte der Verband in Kooperation mit dem Wirtschaftsministerium und dem Landestourismusverband einen Workshop „Reisemobiltourismus im Land Brandenburg“, um wirtschaftliche Potentiale dieser Zielgruppe auszuloten. Im Ergebnis wurde zwischen den Beteiligten vereinbart, dass in einem Radius von 30 Kilometern Campingplätze die Angebote für Reisemobilisten auf ihrem Platz oder vor der Schranke vorhalten und keine kommunalen Stellplätze geschaffen werden. „Damit wurde uns damals schon eine Art Gebietsschutz zugesichert“, so Klofski. „Es kann nicht angehen, dass es immer noch Kommunen gibt, die ihre Stellplätze kostenlos zur Verfügung stellen.“ Einen Teilerfolg hat der Verband bereits errungen und hofft, damit ein Exempel für Brandenburg zu statuieren. Der Landrat einer Gemeinde zeigte Einsicht und ordnete in seinem Zuständigkeitsbereich an, keine kostenlosen kommunalen Stellplatzmöglichkeiten für Reisemobilisten zu schaffen. Darüber hinaus sicherte er zu, dass die im Landkreis bereits vorhandenen Übernachtungsplätze ab sofort kostenpflichtig zur Verfügung gestellt werden. „Damit haben wir einen großen Schritt nach vorne getan.“ Klofski hofft, dass dieses Beispiel Schule machen wird. - Ich hatte daraufhin (2012) einen längeren Schriftwechsel mit Jörg Klofski, allerdings ohne wesentliche Fortschritte. Zumindest weiß man jetzt im VCB, dass sie sich in der angeblichen Zielgruppe, die der Reisemobilfahrer, keine wirklichen Freunde geschaffen haben.
2. Die von Dir genannte Infotafel in Templin hatte ich im Frühjahr 2013 auch fotografiert. Mal sehen, wo und wie ich das Foto zeigen kann. Hier lese ich, dass das Kontingent für Dateianhänge bereits vollständig ausgenutzt sei.
Gruß Johann
zur Aufklärung könnte ich ein wenig beitragen:
1. Der VCB (Verband der Campingwirtschaft im Land Brandenburg e.V.) hatte sich in CampingImpulse 1_2012 im Artikel "In guten Händen" u.a. so geäußert:
Als Nächstes soll eine erneute Initiative Reisemobiltourismus gestartet werden. Der Verband der Campingwirtschaft im Land Brandenburg befasst sich mit dieser Thematik seit vielen Jahren. Bereits 2004 initiierte der Verband in Kooperation mit dem Wirtschaftsministerium und dem Landestourismusverband einen Workshop „Reisemobiltourismus im Land Brandenburg“, um wirtschaftliche Potentiale dieser Zielgruppe auszuloten. Im Ergebnis wurde zwischen den Beteiligten vereinbart, dass in einem Radius von 30 Kilometern Campingplätze die Angebote für Reisemobilisten auf ihrem Platz oder vor der Schranke vorhalten und keine kommunalen Stellplätze geschaffen werden. „Damit wurde uns damals schon eine Art Gebietsschutz zugesichert“, so Klofski. „Es kann nicht angehen, dass es immer noch Kommunen gibt, die ihre Stellplätze kostenlos zur Verfügung stellen.“ Einen Teilerfolg hat der Verband bereits errungen und hofft, damit ein Exempel für Brandenburg zu statuieren. Der Landrat einer Gemeinde zeigte Einsicht und ordnete in seinem Zuständigkeitsbereich an, keine kostenlosen kommunalen Stellplatzmöglichkeiten für Reisemobilisten zu schaffen. Darüber hinaus sicherte er zu, dass die im Landkreis bereits vorhandenen Übernachtungsplätze ab sofort kostenpflichtig zur Verfügung gestellt werden. „Damit haben wir einen großen Schritt nach vorne getan.“ Klofski hofft, dass dieses Beispiel Schule machen wird. - Ich hatte daraufhin (2012) einen längeren Schriftwechsel mit Jörg Klofski, allerdings ohne wesentliche Fortschritte. Zumindest weiß man jetzt im VCB, dass sie sich in der angeblichen Zielgruppe, die der Reisemobilfahrer, keine wirklichen Freunde geschaffen haben.
2. Die von Dir genannte Infotafel in Templin hatte ich im Frühjahr 2013 auch fotografiert. Mal sehen, wo und wie ich das Foto zeigen kann. Hier lese ich, dass das Kontingent für Dateianhänge bereits vollständig ausgenutzt sei.

Gruß Johann
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
Johann
Re: Templin, 17268 ( direkt am Kanal ), Brandenburg
Hallo Johann
Danke für die Info
Wenn ein Bundesland so gegen Womos ist, und meint _ die Bedürfnisse der Womo-Fahrer nur über CP abzuwickeln, dann ist es für mich gestorben
Nur Info
http://www.reiseland-brandenburg.de/rei ... ation.html
und
http://www.mwe.brandenburg.de/sixcms/de ... .345632.de
und
http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1205700
und
http://www.promobil.de/stellplatz/Stell ... a-443.html
9 Euro pro Nacht und Mobil. Strom (30 Anschlüsse): 2 Euro. Wasser: 2 Euro. Entsorgung: 2 Euro. Müllentsorgung: 1 Euro. Dusche: 1 Euro/10 Min. Ortstaxe: 5 Euro.
Gruß
Danke für die Info
Wenn ein Bundesland so gegen Womos ist, und meint _ die Bedürfnisse der Womo-Fahrer nur über CP abzuwickeln, dann ist es für mich gestorben

Nur Info
http://www.reiseland-brandenburg.de/rei ... ation.html
und
http://www.mwe.brandenburg.de/sixcms/de ... .345632.de
und
http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1205700
und
http://www.promobil.de/stellplatz/Stell ... a-443.html
9 Euro pro Nacht und Mobil. Strom (30 Anschlüsse): 2 Euro. Wasser: 2 Euro. Entsorgung: 2 Euro. Müllentsorgung: 1 Euro. Dusche: 1 Euro/10 Min. Ortstaxe: 5 Euro.

Gruß
Zuletzt geändert von max 2 am 13.06.2014, 02:10, insgesamt 5-mal geändert.
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Ich füttere keine Trolle
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Re: Templin, 17268 ( direkt am Kanal ), Brandenburg
HalloJohann hat geschrieben:
Mal sehen, wo und wie ich das Foto zeigen kann. Hier lese ich, dass das Kontingent für Dateianhänge bereits vollständig ausgenutzt sei.![]()
Gruß Johann
Nur Musterbild

Gruß
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Re: Templin, 17268 ( direkt am Kanal ), Brandenburg
Hallo max2,
jetzt muss ich etwas erklären. Ich wusste in der Tat nicht mehr, wie ich hier Bilder einstellen kann. Parallelen zu Ostfriesen - Tschuldigung Kerli, Du bist hier natürlich ausgenommen, die Verallgemeinerung gilt nicht für Dich
- deuten sich an. Denen wird ja nachgesagt, dass man ihnen nie länger als 5 Minuten Pause gönnen dürfe, weil man sie sonst wieder komplett einlernen müsse. Ja, ich hatte mal einen ostfriesischen Mitarbeiter, und weiß, wovon ich schreibe ...
Jetzt habe ich's wiedergefunden, abload sei Dank
Hier kommt jetzt das bereits avisierte Bild der schändlichen Info-Tafel aus Templin.

Max2, das Land Brandenburg künftig zu meiden, ist natürlich eine Möglichkeit. Ich beschreite einen zweiten Weg. Ich frage gezielt nach bei der betroffenen Stadt (hier: Templin) und bei den mutmaßlichen Urhebern dieser reisemobilfeindlichen Beschilderung, also dem Campingverband. In diesem Fall also mit dem VCB (Verband der Campingwirtschaft im Land Brandenburg e.V.). Ich hatte zunächst an deren Vorstandsmitglieder (Mike Bischoff, Jörg Klofski) geschrieben und auch mit ihnen telefoniert. Ob ich damit einen kompletten Sinneswandel beim VCB erzielen konnte, weiß ich nicht. Zumindest wissen sie beim VCB, dass ihre Schritte sehr argwöhnisch beobachtet werden
Gruß Johann
PS: Ich musste tatsächlich erst noch üben
jetzt muss ich etwas erklären. Ich wusste in der Tat nicht mehr, wie ich hier Bilder einstellen kann. Parallelen zu Ostfriesen - Tschuldigung Kerli, Du bist hier natürlich ausgenommen, die Verallgemeinerung gilt nicht für Dich


Jetzt habe ich's wiedergefunden, abload sei Dank


Max2, das Land Brandenburg künftig zu meiden, ist natürlich eine Möglichkeit. Ich beschreite einen zweiten Weg. Ich frage gezielt nach bei der betroffenen Stadt (hier: Templin) und bei den mutmaßlichen Urhebern dieser reisemobilfeindlichen Beschilderung, also dem Campingverband. In diesem Fall also mit dem VCB (Verband der Campingwirtschaft im Land Brandenburg e.V.). Ich hatte zunächst an deren Vorstandsmitglieder (Mike Bischoff, Jörg Klofski) geschrieben und auch mit ihnen telefoniert. Ob ich damit einen kompletten Sinneswandel beim VCB erzielen konnte, weiß ich nicht. Zumindest wissen sie beim VCB, dass ihre Schritte sehr argwöhnisch beobachtet werden

Gruß Johann
PS: Ich musste tatsächlich erst noch üben

Zuletzt geändert von Johann am 13.06.2014, 13:10, insgesamt 2-mal geändert.
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
Johann
Re: Templin, 17268 ( direkt am Kanal ), Brandenburg
Hallo Johann
Danke für die Bild-Info.
Auf dem "" alten "" Schild steht nicht, dass man den SP nur für eine Nacht benutzen darf.
Gruß
Danke für die Bild-Info.
Auf dem "" alten "" Schild steht nicht, dass man den SP nur für eine Nacht benutzen darf.
Gruß
Zuletzt geändert von max 2 am 17.06.2014, 11:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Templin, 17268 ( direkt am Kanal ), Brandenburg
max 2 hat geschrieben: Auf dem Schild steht nicht, dass man den SP nur für eine Nacht benutzen darf.
Hallo,
auch der neuerliche Versuch ein Foto des nun aktuelle Schildes hochzuladen schlägt mit der Fehlermeldung:
"Das Kontingent für Dateianhänge ist bereits vollständig ausgenutzt." fehl.
Auf dem neuen Schild steht ausdrücklich 1 Übernachtung! Die Aktion der beiden Männer des "Templin Service" lassen keinen auch Zweifel übrig. Man wird nach einer Übernachtung wie ein Schnorrer und Landstreicher aus der Stadt verjagt.
Schöne Grüße von
Mobil-Meister
Änderung:
vielleicht klappt's jetzt mit den Bildern:


Re: Templin, 17268 ( direkt am Kanal ), Brandenburg
Hallo Mobil-Meister
Bei einer Übernachtung
__ dann schaff ich es an zwei Tagen mein Geld in der Stadt aus zugeben
.
Gruß
Bei einer Übernachtung


Gruß
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Re: Templin, 17268 ( direkt am Kanal ), Brandenburg
max 2 hat geschrieben:Hallo Mobil-Meister
Bei einer Übernachtung__ dann schaff ich es an zwei Tagen mein Geld in der Stadt aus zugeben
.
Gruß
Hallo,
leider hatten wir, bevor wir realisiert hatten was die Stadt da mit ihren Gästen treibt, schon über 200 Euro in der Stadt ausgegeben. Ich bin gerade dabei mich bei den Verantwortlichen dafür zu entschuldigen und ihnen zu versichern, daß das nicht mehr vorkommen wird.
Schöne Grüße von
Mobil-Meister
Re: Templin, 17268 ( direkt am Kanal ), Brandenburg
Hallo zusammen,
das interessante Foto von Mobil-Meister ist für mich Anlass, die Stadt Templin anzuschreiben. Die Infotafel vermittelt den Eindruck, als wolle man in Templin keine Reisemobilfahrer als Gäste haben. Warum sonst sollte die Verweildauer auf einen Tag begrenzt sein
Ach so, weil vermutlich die Campingplatzbetreiber etwas dagegen haben
Gruß Johann
das interessante Foto von Mobil-Meister ist für mich Anlass, die Stadt Templin anzuschreiben. Die Infotafel vermittelt den Eindruck, als wolle man in Templin keine Reisemobilfahrer als Gäste haben. Warum sonst sollte die Verweildauer auf einen Tag begrenzt sein


Gruß Johann
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
Johann
Brandenburg
Hallo
Um die Sache etwas zu vereinfachen, sollten die Städte die keine Womos haben möchten, einen großen Aufkleber an ihren Ortsschildern kleben.
Wohnmobile unerwünscht !!!
oder

oder
Es gibt auch EU-Fördermittel für Wohnmobilstellplätze
Gruß
Um die Sache etwas zu vereinfachen, sollten die Städte die keine Womos haben möchten, einen großen Aufkleber an ihren Ortsschildern kleben.
Wohnmobile unerwünscht !!!
oder

oder
Es gibt auch EU-Fördermittel für Wohnmobilstellplätze


Gruß
Zuletzt geändert von max 2 am 15.06.2014, 00:19, insgesamt 6-mal geändert.
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Re: Templin, 17268 ( direkt am Kanal ), Brandenburg
Hallo zusammen,
wer von Euch was definitiv, wie der Stellplatz in Templin ausgeschildert ist. Mit "Parkplatzschild" (Zeichen 314) und "nur Wohnmobile" (Zeichen 1048-17)? Oder gänzlich anders? Ein entsprechendes Foto könnte Klarheit schaffen ...
Gruß Johann
wer von Euch was definitiv, wie der Stellplatz in Templin ausgeschildert ist. Mit "Parkplatzschild" (Zeichen 314) und "nur Wohnmobile" (Zeichen 1048-17)? Oder gänzlich anders? Ein entsprechendes Foto könnte Klarheit schaffen ...
Gruß Johann
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Johann
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Re: Templin, 17268 ( direkt am Kanal ), Brandenburg
Johann hat geschrieben:Hallo zusammen,
wer von Euch was definitiv, wie der Stellplatz in Templin ausgeschildert ist. Mit "Parkplatzschild" (Zeichen 314) und "nur Wohnmobile" (Zeichen 1048-17)? Oder gänzlich anders? Ein entsprechendes Foto könnte Klarheit schaffen ...
Gruß Johann
Hallo Johann,
voila da ist es! Es ist zwar von 2009 aber seitdem hat sich definitiv nichts geändert.

Wenn man es ein wenig vergrößert ist die Beschilderung deutlich zu sehen.
Schöne Grüße von
Mobil-Meister
@Johann, ich melde mich per PN
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Re: Templin, 17268 ( direkt am Kanal ), Brandenburg
Hallo,
bei dem Zeichen 314 handelt es sich um ein Richtzeichen nach § 42. Diese können Gebote und Verbote enthalten. Um die Parkdauer wirksam einzuschränken und eine Befolgungspflicht entstehen zu lassen, ist hier ein weiteres Zusatzzeichen mit der Angabe der Parkdauer erforderlich. Da dieses nicht vorhanden ist, dürfen Wohnmobile ohne zeitliche Einschränkung parken. Wobei die Betonung auf den Begriff "Parken" liegt, d, h. ein Ausfahren der Markise oder das Herausstellen von Campingstühlen ist nicht erlaubt! Schließlich handelt es sich auf Grund des Zeichens 314 um einen Parkplatz und nicht um einen Stellplatz oder ähnliches.
Für ein "Verjagen" nach einer Übernachtung besitzt Templin nach der derzeitigen Beschilderung keinerlei rechtliche Handhabe. Der Text auf der Hinweistafel ist zwar nett im Sinne der Stadt geschrieben, aber es braucht nicht beachtet werden. In diesem Fall zahlt es sich aus, das der Gesetzgeber in Deutschland alles vieles teilweise bis ins Detail geregelt ist.
Gruß Michael
bei dem Zeichen 314 handelt es sich um ein Richtzeichen nach § 42. Diese können Gebote und Verbote enthalten. Um die Parkdauer wirksam einzuschränken und eine Befolgungspflicht entstehen zu lassen, ist hier ein weiteres Zusatzzeichen mit der Angabe der Parkdauer erforderlich. Da dieses nicht vorhanden ist, dürfen Wohnmobile ohne zeitliche Einschränkung parken. Wobei die Betonung auf den Begriff "Parken" liegt, d, h. ein Ausfahren der Markise oder das Herausstellen von Campingstühlen ist nicht erlaubt! Schließlich handelt es sich auf Grund des Zeichens 314 um einen Parkplatz und nicht um einen Stellplatz oder ähnliches.
Für ein "Verjagen" nach einer Übernachtung besitzt Templin nach der derzeitigen Beschilderung keinerlei rechtliche Handhabe. Der Text auf der Hinweistafel ist zwar nett im Sinne der Stadt geschrieben, aber es braucht nicht beachtet werden. In diesem Fall zahlt es sich aus, das der Gesetzgeber in Deutschland alles vieles teilweise bis ins Detail geregelt ist.
Gruß Michael
Reise in die weite Welt hinaus, denn etwas besseres als den Tod findest du überall. Wilhelm Busch
Wenn der Tod kommt, hat der Reiche kein Geld und der Arme keine Schulden mehr. Estländisches Sprichwort
Wenn der Tod kommt, hat der Reiche kein Geld und der Arme keine Schulden mehr. Estländisches Sprichwort
Re: Templin, 17268 ( direkt am Kanal ), Brandenburg
Hallo Michael,
im Grundsatz hast Du ja Recht. Hierzulande werden Stellplätze im Allgemeinen mit dem Zeichen 314 in Verbindung mit Zusatzzeichen 1048-17 gekennzeichnet. Das ist in Deutschland so eingeführt, und es wurde auch vom DTV (Deutscher Tourismusverband e.V.) in der "Planungshilfe für Wohnmobilstellplätze" so dargestellt, siehe (http://www.deutschertourismusverband.de ... laetze.pdf, Seiten 4, 7-9). - Und was Markisen, Stühle und Tische betrifft, so gilt (unausgesprochen) in Deutschland, dass ein campingähnliches Verhalten auf Stellplätzen verboten ist. Gegen einen maßvollen Gebrauch von Tisch, Stuhl und Markise sei aber nichts einzuwenden. In diesem Punkt sind wir Reisemobilfahrer gefordert, es nicht zu übertreiben. Das gilt auch für das Grillen, Spielen, Musikhören usw.
Gruß Johann
im Grundsatz hast Du ja Recht. Hierzulande werden Stellplätze im Allgemeinen mit dem Zeichen 314 in Verbindung mit Zusatzzeichen 1048-17 gekennzeichnet. Das ist in Deutschland so eingeführt, und es wurde auch vom DTV (Deutscher Tourismusverband e.V.) in der "Planungshilfe für Wohnmobilstellplätze" so dargestellt, siehe (http://www.deutschertourismusverband.de ... laetze.pdf, Seiten 4, 7-9). - Und was Markisen, Stühle und Tische betrifft, so gilt (unausgesprochen) in Deutschland, dass ein campingähnliches Verhalten auf Stellplätzen verboten ist. Gegen einen maßvollen Gebrauch von Tisch, Stuhl und Markise sei aber nichts einzuwenden. In diesem Punkt sind wir Reisemobilfahrer gefordert, es nicht zu übertreiben. Das gilt auch für das Grillen, Spielen, Musikhören usw.
Gruß Johann
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Re: Templin, 17268 ( direkt am Kanal ), Brandenburg
Hallo Johann,
danke für den Link auf die sehr informative Planungshilfe. Deine Ausführungen kann ich nachvollziehen und stimme diesen auch vollumfänglich zu.
Ich habe die Angelegenheit Templin ausschließlich aus rechtlicher Sichtweise dargelegt, um der Stadt bei mehr als einer Übernachtung keine Rechtssicherheit zu bieten. Sobald ich nämlich Tisch, Stühle etc. rausstelle, ist der Stadt die Möglichkeit gegeben, mich vom Parkplatz wegen missbräuchlicher Nutzung zu verweisen. Es bedarf nicht einmal eines Hinweises auf Unterlassung. Wir stehen schließlich auf einem Parkplatz. Das hat das Rechtsamt der Stadt zutreffend erkannt und spricht auf der Hinweistafel mit keinem Wort von einem Stellplatz, sondern sehr klug (leider!) von einem Reiseparkplatz (sehr interessante Wortwahl - Gruß an den Juristen der Stadt Templin).
Verhalte ich mich dagegen gesetzeskonform und lasse die Stühle etc. im Fahrzeug, läuft eine eventuelle Ordnungswidrigkeitenanzeige ins Leere. So einfach ist es im Prinzip aus der Sichtweise von Juristen.
Das Verhalten der Stadt empfinde ich unabhängig davon eine Unverschämtheit. Sollte ich einmal in der Nähe sein, werde ich bewusst 2 Nächte dort verbringen um das Rechtsamt der Stadt zu ärgern. Auf den darauf folgenden Schriftwechsel freue ich mich heute schon. In dem vermutlich folgenden Rechtsstreit bin ich auf den Schriftsatz der Stadt gespannt.
Gruß Michael
danke für den Link auf die sehr informative Planungshilfe. Deine Ausführungen kann ich nachvollziehen und stimme diesen auch vollumfänglich zu.
Ich habe die Angelegenheit Templin ausschließlich aus rechtlicher Sichtweise dargelegt, um der Stadt bei mehr als einer Übernachtung keine Rechtssicherheit zu bieten. Sobald ich nämlich Tisch, Stühle etc. rausstelle, ist der Stadt die Möglichkeit gegeben, mich vom Parkplatz wegen missbräuchlicher Nutzung zu verweisen. Es bedarf nicht einmal eines Hinweises auf Unterlassung. Wir stehen schließlich auf einem Parkplatz. Das hat das Rechtsamt der Stadt zutreffend erkannt und spricht auf der Hinweistafel mit keinem Wort von einem Stellplatz, sondern sehr klug (leider!) von einem Reiseparkplatz (sehr interessante Wortwahl - Gruß an den Juristen der Stadt Templin).
Verhalte ich mich dagegen gesetzeskonform und lasse die Stühle etc. im Fahrzeug, läuft eine eventuelle Ordnungswidrigkeitenanzeige ins Leere. So einfach ist es im Prinzip aus der Sichtweise von Juristen.
Das Verhalten der Stadt empfinde ich unabhängig davon eine Unverschämtheit. Sollte ich einmal in der Nähe sein, werde ich bewusst 2 Nächte dort verbringen um das Rechtsamt der Stadt zu ärgern. Auf den darauf folgenden Schriftwechsel freue ich mich heute schon. In dem vermutlich folgenden Rechtsstreit bin ich auf den Schriftsatz der Stadt gespannt.
Gruß Michael
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Re: Templin, 17268 ( direkt am Kanal ), Brandenburg
Hallo Michael,
u.a. das Thema "Planung und Einrichtung von Reisemobil-Stellplätzen" ist seit Jahren eines meiner Hobbys. Daraus sind, angeregt von der Redaktion REISEMOBIL INTERNATIONAL mehrere Ratgeber, die ich als DVD verfügbar habe. In einem Abschnitt habe ich eine praxisgerechte Beschilderung der Stellplätze beschrieben.
Heute habe ich den BM der Stadt Templin angeschrieben und ihn auf mehrere Punkte des Stellplatzes hingewiesen. Ich bin sehr gespannt, ob und wie er darauf reagiert.
Gruß Johann
u.a. das Thema "Planung und Einrichtung von Reisemobil-Stellplätzen" ist seit Jahren eines meiner Hobbys. Daraus sind, angeregt von der Redaktion REISEMOBIL INTERNATIONAL mehrere Ratgeber, die ich als DVD verfügbar habe. In einem Abschnitt habe ich eine praxisgerechte Beschilderung der Stellplätze beschrieben.
Heute habe ich den BM der Stadt Templin angeschrieben und ihn auf mehrere Punkte des Stellplatzes hingewiesen. Ich bin sehr gespannt, ob und wie er darauf reagiert.
Gruß Johann
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Johann
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Re: Templin, 17268 ( direkt am Kanal ), Brandenburg
Hallo Johann,
ich hoffe, das der BM antwortet. Die dann gemachten Aussagen erwarten wir alle mit "Hochspannung".
Gruß Michael
ich hoffe, das der BM antwortet. Die dann gemachten Aussagen erwarten wir alle mit "Hochspannung".
Gruß Michael
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Wenn der Tod kommt, hat der Reiche kein Geld und der Arme keine Schulden mehr. Estländisches Sprichwort
Re: Templin, 17268 ( direkt am Kanal ), Brandenburg
Mal ne Frage: WO steht das mit dem einen Tag / Nacht?
Ich lese immer nur "Wenn Sie länger bleiben wollen".
Aber nicht länger als eine Nacht.
Damit kann ja auch ein Aufenthalt von mehr als 1 Woche oder einen Monat gemeint sein.
Oder habe ich was übersehen?
Ich lese immer nur "Wenn Sie länger bleiben wollen".
Aber nicht länger als eine Nacht.
Damit kann ja auch ein Aufenthalt von mehr als 1 Woche oder einen Monat gemeint sein.
Oder habe ich was übersehen?
Gruß aus Bremen,
Heiko

Heiko

Re: Templin, 17268 ( direkt am Kanal ), Brandenburg
Hallo Heiko,
wenn Du den Beitrag von Mobil-Meister vom 13. Juni und vor allem die Info-Tafel liest, weißt Du, dass Templin nur 1 Übernachtung gestatten möchte
Gruß Johann
wenn Du den Beitrag von Mobil-Meister vom 13. Juni und vor allem die Info-Tafel liest, weißt Du, dass Templin nur 1 Übernachtung gestatten möchte

Gruß Johann
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
Johann
Re: Templin, 17268 ( direkt am Kanal ), Brandenburg
Danke Johann,
ich habe immer auf deinem Schild gesucht - da stand das mit dem einen Tag ja noch nicht.
Wer lesen kann.... ;)
ich habe immer auf deinem Schild gesucht - da stand das mit dem einen Tag ja noch nicht.
Wer lesen kann.... ;)
Gruß aus Bremen,
Heiko

Heiko
